Im Gegensatz zu den multidirektionalen übereinstimmenden Verben ist es aus physiologischen Gründen nicht möglich, bei teilweise-direktionalen Verben eine Bewegung von der 1. Person (als Objekt) zur 2. Person oder 3. Person (als Subjekt) auszuführen:
(a) Nicht mögliche Übereinstimmung 00:16-00:18
Beispiele: Ausnahmen – Keine (*) umgekehrt teilweise-direktionale Verben
(b) *3AUSLEIHEN1 00:31
‘Er/sie leiht von mir aus.’
Da das Verb ‘AUSLEIHEN’ in dieser Konstellation nicht flektiert werden kann, müssen Subjekt und Objekt durch Indexieren angezeigt werden. Subjekt und Objekt müssen bei diesem Verb durch eigenständige Angaben identifiziert werden, z. B., indem man auf die für sie festgelegten räumlichen Bezugspunkte (Loki) zeigt:
(c) IX-3 POSS-1 BUCH AUSLEIHEN || 00:35-00:37
‘Er/sie leiht sich mein Buch aus.’
Das übereinstimmende Verb wird damit zum einfachen Verb.
Eine andere Möglichkeit ist die Rollenübernahme:
(d) IX-3a POSS-1 BUCH | AUSLEIHEN(RolleDie Gebärdenden können wählen, ob sie aus ihrer eigenen P… IX-3a) || 00:41-00:43
‘Er/sie leiht sich mein Buch aus.’
Durch die Rollenübernahme (siehe Kapitel 11) und damit das Drehen des Oberkörpers ist es physiologisch möglich, die Bewegung aus der PerspektiveDie Perspektive in der Gebärdensprache ist der Standpunkt, … der 3. Person (Subjekt) auszuführen.
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