Keine umgekehrt teilweise-direktionale Verben

Im Gegensatz zu den multidirektionalen übereinstimmenden Verben ist es aus physiologischen Gründen nicht möglich, bei teilweise-direktionalen Verben eine Bewegung von der 1. Person (als Objekt) zur 2. Person oder 3. Person (als Subjekt) auszuführen:

 

(a) Nicht mögliche Übereinstimmung – 00:16-00:18

 

Beispiele: Ausnahmen – Keine (*) umgekehrt teilweise-direktionale Verben

 

(b) *3AUSLEIHEN1 – 00:31

‘Er/sie leiht von mir aus.’

 

Da das Verb ‘AUSLEIHEN’ in dieser Konstellation nicht flektiert werden kann, müssen Subjekt und Objekt durch Indexieren angezeigt werden. Subjekt und Objekt müssen bei diesem Verb durch eigenständige Angaben identifiziert werden, z. B., indem man auf die für sie festgelegten räumlichen Bezugspunkte (Loki) zeigt:

 

(c) IX-3  POSS-1  BUCH  AUSLEIHEN  || – 00:35-00:37

‘Er/sie leiht sich mein Buch aus.’

 

Das übereinstimmende Verb wird damit zum einfachen Verb.

 

Eine andere Möglichkeit ist die Rollenübernahme:

 

(d) IX-3POSS-1  BUCH |  AUSLEIHEN(Rolle IX-3a)  || – 00:41-00:43

‘Er/sie leiht sich mein Buch aus.’

 

Durch die Rollenübernahme (siehe Kapitel 11) und damit das Drehen des Oberkörpers ist es physiologisch möglich, die Bewegung aus der Perspektive der 3. Person (Subjekt) auszuführen.

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