Exklusiver und inklusiver Plural

Die Art und Weise der Bewegung bei der Ausführung der Zahleninkorporation informiert darüber, ob die gebärdende Person auch in die Gruppe eingeschlossen ist oder ob mehrere Gruppen (‘ihr’ und ‘sie’) zu einer grösseren Gruppe zusammengeschlossen werden.

 

Im folgenden Beispiel zunächst eine Äusserung im exklusiven Plural, in welchen weder die gebärdende Person noch der/die Adressat:in eingeschlossen sind:

(a) ‘sie/die 5er-Gruppe’  – 00:29-00:30

 

Berührt die kreisende Bewegung der Hand den Oberkörper der gebärdenden Person, dann ist sie in die Gruppe eingeschlossen, es handelt sich also um einen inklusiven Plural:

(b) ‘5er-Gruppe inkl. ich’  – 00:31-00:32

 

Wenn die Bewegung die räumlichen Bezugspositionen sowohl der zweiten als auch der dritten Person einschliesst, dann werden diese als zu einer Gruppe gehörig bezeichnet:

(c) ‘5er Gruppe bestehend aus euch und ihnen’  – 00:41-00:42

 

Wenn die Bewegung der Gebärde eine Berührung mit dem Oberkörper der gebärdenden Person beinhaltet, wird auch diese in die Gruppe einbezogen:

(d) ‘5er Gruppe bestehend aus euch und mir’  – 00:48-00:50

 

Bewegung, Position und Körperkontakt geben somit Auskunft darüber, wer Teil der Gruppe ist. (Inklusiver vs. Exklusiver Plural)

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