Verneinte Modalverben

Von den lexikalisierten Modalverben (siehe Kapitel 7) ‘MÜSSEN’, ‘DÜRFEN’, ‘KÖNNEN’, ‘WOLLEN’, ‘SOLLEN’ und ‘MÖCHTEN’ ist nur das Verb ‘KÖNNEN’ in der Lage, die Verneinung zu inkorporieren.

 

(a) MÜSSEN – 00:08-00:09

‘muss’

 

(b) DÜRFEN – 00:09-00:10

‘darf’

 

(c) KÖNNEN – 00:10-00:11

‘kann’

 

(d) WOLLEN – 00:12-00:14

‘will’

 

(e) SOLLEN – 00:14-00:15

‘soll’

 

(f) MÖCHTEN – 00:15-00:16

‘möchte’

 

Die inkorporierte Verneinung des Modalverbs ‘KÖNNEN’ sieht folgendermassen aus:

(c) KÖNNEN-NICHT00:38-00:40

‘Ich kann nicht.’

 

Die inkorporierte Verneinung zeigt sich in der (einhändig oder zweihändig ausgeführten) α-Bewegung der Handform.

 

Die zusätzliche Gebärde ‘NICHT’ (gebildet mit der Zeigefinger-Handform oder der offenen Hand) ist nicht erforderlich, aber erlaubt:

 

2 Versionen: 1H:KANN-NICHT    2H:KANN-NICHT

‘Ich kann nicht.’

– 00:51-00:53
– 00:53-00:55

 

Alle anderen Modalverben benötigen für eine Verneinung zusätzlich die verneinende Gebärde (mit oder ohne Mundbild):

 

– 01:06-01:09

 

nmk:          schütteln              

z.B.   MÜSSEN  /  DÜRFEN

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