Verneinte Modalverben

Von den lexikalisierten Modalverben (siehe Kapitel 7) ‘MÜSSEN’, ‘DÜRFEN’, ‘KÖNNEN’, ‘WOLLEN’, ‘SOLLEN’ und ‘MÖCHTEN’ ist nur das Verb ‘KÖNNEN’ in der Lage, die Verneinung zu inkorporieren.

 

(a) MÜSSEN    00:08-00:09

‘muss’

 

(b) DÜRFEN    00:09-00:10

‘darf’

 

(c) KÖNNEN    00:10-00:11

‘kann’

 

(d) WOLLEN    00:12-00:14

‘will’

 

(e) SOLLEN    00:14-00:15

‘soll’

 

(f) MÖCHTEN    00:15-00:16

‘möchte’

 

Die inkorporierte Verneinung des Modalverbs ‘KÖNNEN’ sieht folgendermassen aus:

(c) KÖNNEN-NICHT    00:38-00:40

‘Ich kann nicht.’

 

Die inkorporierte Verneinung zeigt sich in der (einhändig oder zweihändig ausgeführten) α-Bewegung der Handform.

 

Die zusätzliche Gebärde ‘NICHT’ (gebildet mit der Zeigefinger-Handform oder der offenen Hand) ist nicht erforderlich, aber erlaubt:

 

2 Versionen: 1H:KANN-NICHT   00:51-00:53 ,   2H:KANN-NICHT   00:53-00:55

‘Ich kann nicht.’

 

Alle anderen Modalverben benötigen für eine Verneinung zusätzlich die verneinende Gebärde (mit oder ohne Mundbild):  01:06-01:09

 

 

nmk:          schütteln              

z.B.   MÜSSEN  /  DÜRFEN    01:23-01:25    01:29-01:30

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