Die Zahlen 1 bis 10 können zur Darstellung von Geldbeträgen inkorporiert werden. Dazu führt die aktive Hand (Beträge bis CHF 5) beziehungsweise führen beide Hände (Beträge ab CHF 6) bei Zeigen der entsprechenden Zahl die Bewegung aus, welche auch für die Gebärde ‚WOCHE‘ benutzt wird.
Zwei Beispiele:
(a) ZWEI-FRANKEN FÜNFZIG 00:15-00:17
‚2 Franken 50 Rappen.‘
Das MundbildEin Mundbild ist die (meist stumme) Artikulation eines Worte… ‚Franken‘ ist dabei obligatorisch. Dass es sich bei der nachfolgenden Zahl ‚FÜNFZIG‘ um Rappen handelt, ist eine logische Folgerung.
(b) ZEHN-FRANKEN 01:00-01:01
‚10 Franken.‘
Ohne Zahl-Inkorporation muss der Gebärde für die Zahl die Gebärde ‚FRANKEN‘ folgen:
(c) ZWEI FRANKEN 00:45-00:46
‚2 Franken.‘
Beträge über CHF 10 erfordern zwingend die Gebärde ‚FRANKEN‘:
(d) ELF FRANKEN 01:01-01:03
‚11 Franken.‘
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