8.32 Inkorporation bei Zeitangaben

Um die konkrete Anzahl Wochen, Monate oder Jahre anzugeben, kann die Gebärde für die entsprechende Zahl der Gebärde für die Zeiteinheit vorangestellt (g, h, i, j) oder in sie inkorporiert (d, e, f) werden.
Eine konkrete Uhrzeit (volle Stunde) kann auch angegeben werden ohne die Gebärde ‚UHR‘; die gebärdete Zahl muss dann aber mit einer spezifischen Bewegung ausgeführt werden (a, b, c).

Angabe der Uhrzeit durch Zahl und Bewegung

(a) VIER-UHR  – 00:10-00:11
‚Vier Uhr.‘

Die Gebärde ‚UHR‘ wird durch eine schnelle Hin- und Herbewegung der Gebärde ‚VIER‘ ersetzt. Das Mundbild ‚Uhr‘ ist dabei obligatorisch. Diese Variante ist effizient, da nur eine Gebärde benötigt wird.

(b) FÜNF-UHR  – 00:24
‚Fünf Uhr.‘

(c) SIEBEN-UHR  – 00:25
‚Sieben Uhr.‘

Angabe der Anzahl Wochen, Monate oder Jahre durch Inkorporation der Zahl

(d) ZWEI-WOCHE  – 00:38-00:39
‚Zwei Wochen.‘

(e) DREI-MONAT  – 00:40-00:41
‚Drei Monate.‘

(f) VIER-JAHR  – 00:42-00:43
‚Vier Jahre.‘

Auch die Inkorporation einer Zahl in die Gebärde für eine Zeiteinheit ist effizient; auch hier wird nur eine Gebärde benötigt.

Angabe der Anzahl Stunden, Wochen, Monate oder Jahre durch Voranstellen der Zahl

(g) VIER   UHR  – 00:18-00:19
‚Vier Uhr.‘

(h) ZWEI   WOCHE+  – 00:51-00:52
‚Zwei Wochen.‘

(i) VIER   MONAT+  – 00:53-00:54
‚Drei Monate.‘

(j) VIER   JAHR  – 00:54-00:55
‚Vier Jahre.‘

Da bei diesen Varianten (g, h, i, j) zwei Gebärden produziert werden, benötigt ihre Ausführung mehr Zeit.

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