Hilfsverb PAM

Zu gewissen Verben der zweiten Kategorie muss das Hilfsverb PAM (‘person agreement marker’, Personenkongruenzmarker) hinzugefügt werden, um die Übereinstimmung von Verb und zuvor verorteten Referent:innen (Subjekt, Objekt) aufzuzeigen:

 

Personenkongruenzmarker PAM

01:48-01:49 / 01:56-01:57

 

Das Hilfsverbs PAM drückt durch die Bewegung des Handgelenks aus, wer die Handlung ausführt (Agens) und wer von der Aktion oder Handlung betroffen ist (Patiens oder Rezipient). Der Handrücken zeigt dabei immer in Richtung Subjekt (Agens), die Handfläche am Ende der Bewegung in Richtung Objekt (Patiens). Das Hilfsverb PAM folgt unmittelbar auf das Verb.

 

Dazu je ein Beispiel mit den Verben ‘LÜGEN’ und ‘MÖGEN’:

IX-3a LÜGEN aPAM||01:44-01:47

‘Er/sie lügt ihn/sie an.’

 

Das Hilfsverb PAM zeigt also auf, wer Subjekt und wer Objekt ist beziehungsweise welche der beiden Referent:innen die handelnde Person (Agens) ist und welche von der Aktion oder Handlung betroffen (Patiens) ist.

 

IX-3GERN-HABEN aPAMb ||01:53-01:55

‘Er/sie mag ihn/sie.’

 

Das Hilfsverb PAM, welches zu gewissen einfachen körpergebunden Verben hinzugefügt wird, kann mit folgenden zwei Handformen ausgeführt werden:

 

(a) Handform 1

– 00:16-00:17

 

(b) Handform 2

– 00:18-00:19

 

Die erste Handform (a) ist nicht zu verwechseln mit der Gebärde ‘PERSON’.

 

‘PERSON’

– 00:25-00:26

 

PAM und ‘PERSON’ werden mit unterschiedlichen Bewegungsabläufen ausgeführt und haben eine je andere Funktion beziehungsweise Bedeutung.

 

Das Hilfsverb PAM kann mit der dominanten wie auch mit der nichtdominanten Hand ausgeführt werden.

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