15.30 Wer vergibt Namensgebärden

Namensgebärden werden ausnahmslos von gehörlosen Personen aus dem nahen Umfeld der Person, welche eine Namensgebärde erhalten soll, vergeben. Verglichen werden kann dies mit dem Vergeben von Namen  – aufgrund von bestimmten Ereignissen – innerhalb der indigenen Gemeinschaften Amerikas.

Der Grossteil gehörloser Menschen besitzt eine Namensgebärde. Dass es auch Personen ohne Namensgebärde gibt, hat mit der strengen lautsprachlichen Orientierung der besuchten Institution (des Heims, der Anstalt, der Schule) zu tun. Je nach Grad der lautsprachlichen Orientierung und dem Zeitpunkt, zu dem die Institution besucht wurde, wurden mehr oder weniger Namensgebärden vergeben; im Laufe der Zeit hat das Vergeben von Namensgebärden zugenommen. Im Gegensatz zu früher, als bei der Namensgebung sehr direkt und unverblümt vorgegangen wurde, wird sie heute oft zusammen mit dem/der Namensempfänger:in besprochen, das Einverständnis wird eingeholt und erst bei Zustimmung vollzogen. Dies dient dem Schutz der betreffenden Person.

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