15.40 Zeitpunkt der Namensgebung

Das Alter, in welchem eine Person eine Namensgebärde erhält, variiert. Bei der befragten Generation in der oben erwähnten Untersuchung (siehe Kapitel 15.20) geschah dies meist während der Zeit im Internat im Alter von sieben bis zehn Jahren, bei einigen auch später.

Heute arbeiten gehörlose Fachpersonen im Vorschulbereich und in der Schule und geben den Kindern Namensgebärden. Gebärdensprachlehrpersonen weisen auch Eltern und Lehrpersonen, welche einen Gebärdensprachkurs besuchen, nach gemeinsamer Absprache Namensgebärden zu.

Kinder, welche keinen Kontakt zu gehörlosem Fachpersonen haben (z.B. integriert geschulte Kinder) erhalten keine Namensgebärde oder erst später (ca. ab 14 Jahren), wenn sie die aktive Teilnahme in der Gehörlosengemeinschaft unter Beweis stellen (z.B. regelmässige Teilnahme an Sport-, Kultur- u.a. Anlässen).

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