Hörende Personen, welche sich viel im Gehörlosenwesen bewegen/bewegten (Arbeit, ein Teil des Lebens dort verbringen) erhalten/erhielten vom gehörlosen Umfeld eine Namensgebärde.
So war dies zum Beispiel bei hörenden Personen der Fall, welche in Anstalten, Internaten oder Schulen für gehörlose Kinder tätig waren (Lehrpersonen, Erzieher:innen, Direktor:innen, Leitungspersonen). Sie selbst hatten aber, abgesehen von wenigen Ausnahmen, keine Kenntnis davon, denn die Namen wurden nicht preisgegeben.
Heute noch erhalten hörende Personen, welche oft mit gehörlosen Personen zusammenarbeiten, eine Namensgebärde, manchmal nach gemeinsamer Absprache.
Daneben existieren auch Namensgebärden für Persönlichkeiten, welche nicht im Gehörlosenwesen arbeiten, aber in den Medien sehr präsent sind wie die Mitglieder des Bundesrates oder Sportler:innen. Um sich über diese Persönlichkeiten unterhalten zu können, berät sich die Gemeinschaft der Gehörlosen zu passenden Namensgebärden, einigt sich auf eine und vergibt diese.
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