Da gehörlose Menschen sehr visuell ausgerichtet sind, leiten sich Namensgebärden oft von äusseren Merkmalen einer Person ab, die besonders ins Auge stechen und sofort ein klares Bild dieser Person bei den Betrachter:innen auslösen (Körpergrösse, Postur, Beschaffenheit oder Länge der Haare, Frisur, Augen, Form der Nase, Grübchen im Kinn etc.).
Früher war diese auf visuellen Merkmalen beruhende direkte und unverblümte Art der Namensgebung gut akzeptiert. Da einige dieser Namensgebärden negativ konnotiert sind und die bezeichneten Träger:innen verletzen könnten, weil die Informationen als beleidigend empfunden werden können, werden Namensgebärden heute neutraler/sachlicher und oft in Absprache mit der betreffenden Person gebildet.
Äussere Merkmale werden heute noch als Quelle der Namensgebung genutzt, allerdings mit Beschränkung auf die Frisur, das Gesicht oder den Oberkörper einer Person.
No Comments