15.63 Bezug zu Charaktereigenschaften/Verhaltensmustern

Eine wahrnehmbare Charaktereigenschaft beziehungsweise ein Verhaltensmuster einer Person kann dazu führen, ihr eine entsprechende Namensgebärde zuzuweisen. Im Folgenden werden nur einige Beispiele dazu aufgezeigt:

(a) Namensgebärde ‚DUMMHEITEN‘    00:21 
Diese Namensgebärde verweist darauf, dass eine Person nur Dummheiten im Kopf hat.

(b) Namensgebärde ‚DAVON LAUFEN‘    00:25
Diese Namensgebärde verweist darauf, dass eine Person dafür bekannt war, immer heimzulaufen (bei Heimweh).

(c) Namensgebärde ‚LACHEN WEINEN‘    00:30
Diese Namensgebärde weist darauf hin, dass Lachen und Weinen bei der entsprechenden Person sehr schnell ineinander übergehen.

Diese Art der Namensgebung wird zum Schutz der bezeichneten Personen zunehmend unüblich.

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