Es gibt einige wenige lexikalisierte Verben wie ‘KÜNDIGEN’ oder ‘MITTEILEN’, welche die Merkmale einfacher Verben und übereinstimmender Verben vereinen. Da es sich um körpergebundene Verben handelt, ist der Körper der gebärdenden Person (bei ‘KÜNDIGEN’ und ‘MITTEILEN’ die Nase beziehungsweise Stirn) zwingend Ausgangspunkt der Bewegung, auch wenn sie selbst nicht Subjekt ist:

 

(a) KÜNDIGEN00:16-00:17

(b) MITTEILEN00:18-00:19

 

Zu beiden Verben je ein Beispiel:

 

(c) POSS-1  CHEF  KÜNDIGEN|| – 00:23-00:25

‘Mein/e Chef:in hat mir gekündigt.’

 

Subjekt ist in Beispiel (c) der/die Chef:in (‘ER’/‘SIE’), Objekt die gebärdende Person (‘ICH’). Dennoch ist die Nase der gebärdenden Person (‘ICH’) Ausgangspunkt des Verbs. Allerdings endet die Bewegung dann wieder beim Objekt (‘ICH’).

 

(d) IX-3  MITTEILEN3 – 00:41-00:43

‘Er/sie teilt ihr/ihm mit.’

 

In diesem Beispiel (d) ist die mitteilende Person Subjekt (‘ER’/‘SIE’), die empfangende ist Objekt (‘ER’/‘SIE’). Ausgangspunkt des Verbs ist die Stirn der gebärdenden Person, obwohl sie weder Subjekt noch Objekt ist.

 

Solche Mischformen aus einfachem und übereinstimmendem Verb sind jedoch die Ausnahme.

Alle übereinstimmenden Verben beinhalten Informationen zu grammatischer Person und Numerus (Singular und Plural). Person und Numerus werden durch die Parameter Bewegung, Handstellung und Ausführungsstelle flektiert. Anhand dieser Parameter wird ersichtlich, welche Personen wie miteinander interagieren.

 

(a) 1FRAGEN2 – 00:32-00:33

‘Ich frage dich.’

 

Die Frage der 1. Person Singular richtet sich an die 2. Person Singular. Daher verläuft auch die Bewegung des Verbs ‘FRAGEN’ von ‘ICH’ in Richtung ‘DU’.

 

(b) 1FRAGEN2pl – 00:38-00:39

‘Ich frage euch.’

 

Die Frage der 1. Person Singular richtet sich an die 2. Person Plural. Die Bewegung des Verbs von ‘FRAGEN’ beginnt ebenfalls bei ‘ICH’, zeichnet dann aber einen Halbkreis von links nach rechts, um ‘EUCH’ auszudrücken.

 

(c) 1FRAGEN3++ – 00:44-00:45

‘Ich frage ihn/sie unablässig.’

 

In diesem Beispiel (c) richten sich mehrere Fragen der 1. Person Singular an die 3. Person Singular. Die Bewegung beginnen jeweils beim ‘ICH’ und endet bei ‘ER/SIE’. Da unablässig gefragt wird, wird die Gebärde – und damit die Bewegung vom Subjekt zum Objekt – mehrmals wiederholt.

Im Gegensatz zu den multidirektionalen übereinstimmenden Verben ist es aus physiologischen Gründen nicht möglich, bei teilweise-direktionalen Verben eine Bewegung von der 1. Person (als Objekt) zur 2. Person oder 3. Person (als Subjekt) auszuführen:

 

(a) Nicht mögliche Übereinstimmung – 00:16-00:18

 

Beispiele: Ausnahmen – Keine (*) umgekehrt teilweise-direktionale Verben

 

(b) *3AUSLEIHEN1 – 00:31

‘Er/sie leiht von mir aus.’

 

Da das Verb ‘AUSLEIHEN’ in dieser Konstellation nicht flektiert werden kann, müssen Subjekt und Objekt durch Indexieren angezeigt werden. Subjekt und Objekt müssen bei diesem Verb durch eigenständige Angaben identifiziert werden, z. B., indem man auf die für sie festgelegten räumlichen Bezugspunkte (Loki) zeigt:

 

(c) IX-3  POSS-1  BUCH  AUSLEIHEN  || – 00:35-00:37

‘Er/sie leiht sich mein Buch aus.’

 

Das übereinstimmende Verb wird damit zum einfachen Verb.

 

Eine andere Möglichkeit ist die Rollenübernahme:

 

(d) IX-3POSS-1  BUCH |  AUSLEIHEN(Rolle IX-3a)  || – 00:41-00:43

‘Er/sie leiht sich mein Buch aus.’

 

Durch die Rollenübernahme (siehe Kapitel 11) und damit das Drehen des Oberkörpers ist es physiologisch möglich, die Bewegung aus der Perspektive der 3. Person (Subjekt) auszuführen.

Alle multidirektional übereinstimmenden Verben können für jede grammatische Person modifiziert werden. Bei einigen Verben mit teilweise-direktionaler Übereinstimmung wie z.B. ‘VERKAUFEN’, ‘FOLGEN’, ‘BEZAHLEN’ ist eine Richtungsumkehr in Richtung der ersten Person unmöglich, weil es physisch schwierig ist, diese Umkehrung zu erzeugen. Eine Bewegungsausführung von der 2. Person (als Subjekt) zur 1. Person (als Objekt) beziehungsweise von der 3. Person (als Subjekt) zur 1. Person (als Objekt) ist nicht möglich:

 

(a) Nicht mögliche Übereinstimmung – 00:36-00:40

 

Beispiele: Teilweise-direktionale Verben, bei denen eine Richtungsumkehr nicht möglich (=*) ist:

 

(b) *3BEZAHLEN1 – 00:42-00:43

‘Er/sie bezahlt mir.’

 

(c) *3FOLGEN1 – 00:45-00:46

‘Er/sie folgt mir.’

 

(d) *3VERKAUFEN1 – 01:00-01:01

‘Er/sie verkauft mir.’

 

Möglich sind also nur die folgenden Übereinstimmungen:

 

(e) Mögliche Übereinstimmung – 00:49-00:56

Bei Verben wie ‘EINLADEN’, ‘ABHOLEN’ oder ‘AUSWÄHLEN’ erfolgt die Markierung von Subjekt und Objekt genau umgekehrt. Ausgangspunkt des Verbs ist das Objekt, Endpunkt das Subjekt, wie auch folgende Beispiele zeigen:

 

(a) 3EINLADEN1 – 00:28-00:29

‘Ich lade ihn/sie ein.’

 

(b) 3aAUSWÄHLEN3b – 00:54-00:55

‘Er /sie wählt ihn/sie.’

 

(c) 1KOPIEREN2 – 00:56-00:57

‘Du kopierst mich.’

 

Umgekehrt übereinstimmende Verben können ebenfalls in alle Richtungen ausgeführt werden, sind also ebenfalls für jede Person flektierbar.

Bei multidirektionalen Übereinstimmungsverben wie ‘FRAGEN’, ‘ERKLÄREN’ oder ‘TELEFONIEREN’ beginnt die Bewegung immer beim Subjekt und endet beim Objekt:

 

(a) 1FRAGEN3  – 00:33-00:34

‘Ich frage ihn/sie.’

 

Multidirektionale Übereinstimmungsverben sind für jede grammatische Person modifizierbar, d.h. die Bewegung ist in Richtung aller Referent:innen ausführbar:

 

(b) 3FRAGEN1 – 00:50

‘Er/sie fragt mich.’

 

(c) 3FRAGEN2 – 00:53-00:55

‘Er/sie fragt dich.’

 

(d)  2FRAGEN1 – 00:58-00:59

‘Du fragst mich.’

 

(e)  3aFRAGEN3b – 01:03-01:05

‘Er/sie fragt ihn/sie.’

 

(f) 3bFRAGEN3a – 01:05-01:18

‘Er/sie fragt ihn/sie.’

Übereinstimmende Verben bewegen sich zwischen verschiedenen Punkten (oder Loki) im Gebärdenraum, welche unterschiedliche Referent:innen repräsentieren (siehe Kapitel 2). In der Regel beginnt die Bewegung bei dem Punkt, welcher das Subjekt repräsentiert und endet bei jenem Punkt, welcher für das direkte oder indirekte Objekt steht. Es gibt aber auch übereinstimmende Verben, bei denen es sich genau umgekehrt verhält, die Bewegung also beim Objekt beginnt und beim Subjekt endet (= umgekehrte Übereinstimmung).

Einige Übereinstimmungsverben können für jede grammatische Person modifiziert werden. Diese Verben sind multidirektional, d. h. die Bewegung kann zu und von den Bezugspunkten aller Personen erfolgen.

Bei anderen Verben ist die Bewegung teilweise-direktional, d. h. sie kann nur in die Richtung bestimmter Referent:innen erfolgen, was bedeutet, dass sie nicht für jede grammatische Person modifiziert werden kann. Grund für eine nur teilweise-direktionale Modifikation sind physiologische Gegebenheiten wie der eingeschränkte Bewegungsradius des Handgelenks.

Übereinstimmende Verben sind lexikalisierte Gebärden wie ‘FRAGEN’, ‘ERKLÄREN’, ‘TELEFONIEREN’ oder ‘ANTWORTEN’. Um die Übereinstimmung (Kongruenz) zwischen Verb, Subjekt und Objekt darzustellen und Informationen zu Person und Numerus zu vermitteln, werden Handstellung, Bewegung und Ausführungsstelle flektiert.

 

Beispiele: Nicht-modifizierte Grundformen einiger Übereinstimmungsverben

 

(a) FRAGEN – 00:07-00:08

(b) ERKLÄREN – 00:08-00:09

(c) TELEFONIEREN – 00:10-00:11

(d) ANTWORTEN – 00:11-00:12

Das einfache Verb kann im Satz an unterschiedlicher Stelle stehen. Folgende Anordnungen von Subjekt, Objekt und einfachem Verb sind korrekt: S-O-V, S-V-O und O-S-V. Dazu je ein Beispiel:

 

(a) S-O-V

ICH   BROT   KAUFEN  ||00:42-00:44

‘Ich kaufe (ein) Brot.’

 

Das einfache Verb ‘KAUFEN’ steht am Schluss des Satzes.

 

(b) S-V-O

ICH   KAUFEN   BROT  ||00:53-00:55

‘Ich kaufe Brot.’

 

Diese Reihenfolge ist üblich, wenn in der folgenden Aussage unmittelbar wieder auf das Objekt Bezug genommen wird wie in folgendem Beispiel:

 

(c) S-V-O

ICH   KAUFEN   BROT   IX-3  ||   IX-3  FEIN  Geste(sehr)  TEUER  IX-3  ||01:03-01:07

‘Ich kaufe Brot. Es ist sehr fein, aber auch recht teuer.’

 

(d) O-S-V

BROT  |  ICH   IX-3   KAUFEN  ||01:18-01:20

‘Brot kaufe ich.’

 

Um das Objekt zu betonen, es zum Thema des Satzes zu machen, wird es an den Anfang gestellt. Anschliessend folgt der Kommentar beziehungsweise die Aussage (Rhema) zum eingeführten Thema (Topikalisierung). Die thematische Hervorhebung wird mimisch, die Unterscheidung zwischen Thema und Rhema durch die unterschiedliche Haltung des Kopfes/Oberkörpers markiert.

Zu gewissen Verben der zweiten Kategorie muss das Hilfsverb PAM (‘person agreement marker’, Personenkongruenzmarker) hinzugefügt werden, um die Übereinstimmung von Verb und zuvor verorteten Referent:innen (Subjekt, Objekt) aufzuzeigen:

 

Personenkongruenzmarker PAM

01:48-01:49 / 01:56-01:57

 

Das Hilfsverbs PAM drückt durch die Bewegung des Handgelenks aus, wer die Handlung ausführt (Agens) und wer von der Aktion oder Handlung betroffen ist (Patiens oder Rezipient). Der Handrücken zeigt dabei immer in Richtung Subjekt (Agens), die Handfläche am Ende der Bewegung in Richtung Objekt (Patiens). Das Hilfsverb PAM folgt unmittelbar auf das Verb.

 

Dazu je ein Beispiel mit den Verben ‘LÜGEN’ und ‘MÖGEN’:

IX-3a LÜGEN aPAM||01:44-01:47

‘Er/sie lügt ihn/sie an.’

 

Das Hilfsverb PAM zeigt also auf, wer Subjekt und wer Objekt ist beziehungsweise welche der beiden Referent:innen die handelnde Person (Agens) ist und welche von der Aktion oder Handlung betroffen (Patiens) ist.

 

IX-3GERN-HABEN aPAMb ||01:53-01:55

‘Er/sie mag ihn/sie.’

 

Das Hilfsverb PAM, welches zu gewissen einfachen körpergebunden Verben hinzugefügt wird, kann mit folgenden zwei Handformen ausgeführt werden:

 

(a) Handform 1

– 00:16-00:17

 

(b) Handform 2

– 00:18-00:19

 

Die erste Handform (a) ist nicht zu verwechseln mit der Gebärde ‘PERSON’.

 

‘PERSON’

– 00:25-00:26

 

PAM und ‘PERSON’ werden mit unterschiedlichen Bewegungsabläufen ausgeführt und haben eine je andere Funktion beziehungsweise Bedeutung.

 

Das Hilfsverb PAM kann mit der dominanten wie auch mit der nichtdominanten Hand ausgeführt werden.

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